Shop AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Ticketverkaufs
§1. Allgemeines zum Ticketverkauf & Veranstaltung
§1.1 Die NipponCon findet vom 14. - 16. August 2026 im Gustav-Heinemann-Bürgerhaus in Bremen statt. Die jeweiligen Öffnungszeiten sind zu beachten.
§1.2 Der Verkauf aller Tickets erfolgt im Namen des Veranstalters: NipponCon e.V. / Theodor-Körner-Str. 4 / 21514 Büchen
§1.3 Der Ticketvorverkauf endet am 3. August 2026 um 23:59 Uhr.
§1.4 Es besteht die Möglichkeit Tickets auch vor Ort an der Tageskasse zu erwerben.
§1.5 Im Ticketvorverkauf werden alle Tickets zum reduzierten Preis angeboten. Einzige Ausnahme bildet das Eltern-Ticket welches nur an der Tageskasse erhältlich ist. Die jeweiligen Preise sind der Tabelle Ticket-Information entnehmen.
§1.6 Die Tickets werden verkauft solange der Vorrat reicht. Es besteht kein Rechtsanspruch auf bestimmte Tickets im Fall das eine bestimmte Ticketart ausverkauft ist.
§1.7 Eine reine Reservierung von Tickets, sowohl im Vorverkauf wie auch an der Tageskasse, ist zu keinem Zeitpunkt möglich.
§2. Vertragsabschluss, Zahlungsmethoden & Versand im Ticketvorverkauf
§2.1 Die Bestellung und der Abschluss des Kaufvertages läuft nach dem Prinzip des Vertragsangebots ab. Der Käufer der Tickets macht dem NipponCon e.V. das Angebot, die Tickets zum angegebenen Preis im Rahmen der Con-Regeln und dieser AGB im Vorverkauf zu kaufen.
Über die Annahme des Vertragsangebots entscheidet der NipponCon e.V. nach freiem Ermessen und bestätigt die Annahme mit einer Bestellbestätigung per E-Mail.
§2.2 Durch die Versendung der Bestellbestätigung kommt ein Vertrag zwischen dem Käufer und dem NipponCon e.V. zustande.
§2.3 Als Zahlungmethoden stehen dem Käufer SEPA-Überweisung und Paypal zur Verfügung.
§2.4 Bei Zustellung der Bestellbestätigung wird der Kaufpreis (Rechnungssumme) sofort fällig.
§2.5 Die vollständige Rechnungssumme ist bis 20 Tage nach Eingang der Bestellbestätigung, spätestens aber bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn zu bezahlen.
§2.6 Der Versand der Tickets erfolgt ausschließlich per E-Mail als E-Ticket, nach der vollständigen Begleichgung der Rechnungssumme, an die vom Käufer im Bestellprozess hinterlegte E-Mail-Adresse. Ein Postversand ist nicht möglich.
§2.7 Alle bezahlten E-Tickets müssen vor Ort an der Tageskasse gegen ein Einlassband am Handgelenk eingetauscht werden.
§3. Tageskasse und Umtausch der E-Tickets
§3.1 Die Öffnungszeiten der Tageskasse sind unter Öffnungszeiten zu finden.
§3.2 Der Umtausch der E-Tickets gegen das Einlassband ist ab 30 Min. vor Öffnung der Tageskasse möglich.
§3.3 Alle bezahlten E-Tickets können die gesamte Zeit ihrer Gültigkeit eingetauscht werden. Diese Tickets liegen die gesamte Zeit für den Käufer an der Tageskasse bereit.
§4. Supporter-Ticket
§4.1 Das Supporter-Ticket unterscheidet sich zu den regulären 3-Tages- und Tages-Tickets in Art und Umfang. Es beinhaltet mindestens alle Leistungen der regulären Tickets. Hinzu kommen kleinere Beigaben (Goodies) die allerdings nicht den höheren Preis des Tickets widerspiegeln. Der Käufer ist sich bewusst, dass das Supporter-Ticket in erster Linie eine zusätzliche Unterstützung der NipponCon darstellt.
§ 4.2 Alle Inhaber eines Supporter-Tickets können bereits 60 Min. vor der Öffnung der Tageskasse ihr E-Ticket gegen das Einlassband tauschen.
$ 4.3 Alle Inhaber eines Supporter-Tickets erhalten 30 Min. früheren Einlass auf der NipponCon. Das gilt für alle 3 Veranstaltungstage.
§ 4.4 Der Einlass zur NipponCon und Umtausch des E-Tickets für alle Inhaber eines Supporter-Tickets erfolgt vor Beginn der NipponCon an einem gesonderten Eingang. Nach Beginn der NipponCon können Supporter-Tickets an der regulären Tageskasse an einer gesonderten Ausgabe (Fast Lane) abgeholt werden.
§5. Rücktritt vom Kaufvertrag
§5.1 Im Fall das der Käufer die Rechnungssumme, innerhalb des unter §2.5 genannten Zeitraums nicht oder nicht vollständig begleicht, ist der NipponCon e.V. zum fristlosen Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt. Die Erklärung über den Rücktritt kann mündlich oder per E-Mail erfolgen.
§5.2 Tritt der NipponCon e.V. vom Kaufvertrag zurück, hat der Käufer keinen Anspruch mehr auf die bestellten Tickets.
§5.3 Das gesetzliche Widerrufsrecht ist nach §312g Abs.2 Nr. 9 BGB für Tickets der NipponCon ausgeschlossen. Dies gilt sowohl im Voverkauf wie auch an der Tageskasse.
§5.4 Dem Käufer steht ein Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag bis 30 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn zu.
§5.5 Im Falle eines wirksamen Rücktritts, wird die Rechnungssumme von bereits bezahlten Tickets rückerstattet. Die Rückerstattung erfolgt über das Zahlungsmittel, was der Käufer zum bezahlen der Bestellung genutzt hat. Servicegebühren für genutzte Zahlungsdienstleister sind nicht erstattungsfähig, insofern diese seitens des Zahlungsdienstleisters dem NipponCon e.V. nicht erstattet werden.
§6. Übertragung von Tickets oder Bestellungen an Dritte
§6.1 Tickets und Bestellungen sind bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn an dritte Personen übertragbar. Zuständig hierfür ist der Ticket-Support. Alle Kontaktdaten hierfür finden sich in der Bestellbestätigung.
§6.2 Im Falle einer vom Käufer gewünschten Übertragung werden neue E-Tickets ausgestellt. Die bisherigen E-Tickets werden damit ungültig und berechtigen nicht mehr zum Umtausch in das Einlassband an der Tageskasse.
§6.3 Die NipponCon haftet nicht für die Gültigkeit von Tickets, falls diese auf Drittanbieter-Plattformen (ebay, kleinanzeigen, Ticketportale etc.) gekauft wurden und die Tickets nicht wie nach §6.2 beschrieben übertragen wurden. Jeder QR-Code auf einem Ticket ist nur einmalig gültig.
§7. Ausfall der Veranstaltung
§7.1 Es besteht seitens des Käufers kein rechtsverbindlicher Anspruch auf stattfinden der NipponCon.
§7.2 Im Falle einer Absage der Veranstaltung werden breits bezahlte Bestellungen rückerstattet. Die Rückerstattung erfolgt auf das Zahlungsmittel was zum bezahlen der Tickets genutzt wurde. Auf weiter gehende Schadensersatzanprüche verzichtet der Käufer freiwillig.
§7.3 Eine Absage der NipponCon kann aus wirtschaftlichen Gründen, höherer Gewalt oder aus Helfermangel erfolgen.
§8. Salvatorische Klausel & Abschlussbestimmungen
§8.1 Sollten einzelne Punkte dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrags und der übrigen Bedingungen nicht berührt.
§8.2 Es gelten die Con-Regeln und diese AGB in ihrer jeweils aktuellen Fassung. Der NipponCon e.V. behält sich das Recht vor diese zu ändern. Insbesondere dann wenn sich gesetzliche Regelungen ändern, behördliche Vorgaben erfolgen oder sich die Rechsprechnung ändert.
§8.3 Im Falle von gravirenden Änderungen an den AGB, die den Besuch der Veranstaltung unmöglich machen, steht dem Käufer ein Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag zu.